Erstbelehrung / Hygieneschulung für Freiwillig Engagierte – Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Auch für freiwillig Aktive fordert das Infektionsschutzgesetz eine mündlich und schriftlich durchzuführende Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz). Diese informiert über Personalhygiene und notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Daher brauchen Personen, die mit Lebensmitteln umgehen oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereiten, also auch freiwillig Aktive, diese Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.
Zielgruppe:
Freiwillig Engagierte
Arbeitsform:
Vortrag
Status:
Kursnr.: 261701
Beginn: Di., 27.01.2026, 15:00 - 16:00 Uhr
Dauer: 1 Stunde
Kursort:
Gebühr: 18,00 € (inkl. MwSt.)