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Erstbelehrung / Hygieneschulung für Freiwillig Engagierte – Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Auch für freiwillig Aktive fordert das Infektionsschutzgesetz eine mündlich und schriftlich durchzuführende Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz). Diese informiert über Personalhygiene und notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Daher brauchen Personen, die mit Lebensmitteln umgehen oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereiten, also auch freiwillig Aktive, diese Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.

Zielgruppe:
Freiwillig Engagierte

Arbeitsform:
Vortrag

Status: Plätze frei

Kursnr.: 261701

Beginn: Di., 27.01.2026, 15:00 - 16:00 Uhr

Dauer: 1 Stunde

Kursort: Lebensräume für Jung und Alt, Mehrgenerationenhaus Weinbergstraße

Gebühr: 18,00 € (inkl. MwSt.)

Statuslegende
Anmeldung möglich
fast ausgebucht
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Keine Anmeldung möglich
Lebensräume für Jung und Alt, Mehrgenerationenhaus Weinbergstraße
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Weinbergstr. 11
88214 Ravensburg


Datum
27.01.2026
Uhrzeit
15:00 - 16:00 Uhr
Ort
Lebensräume für Jung und Alt, Mehrgenerationenhaus Weinbergstraße