Kommunikation und interkulturelle Zusammenarbeit in der Praxisanleitung
Vielfalt und interkulturelle Zusammenarbeit bieten oft eine Bereicherung an Sichtweisen und Möglichkeiten – können aber für Kommunikation und Zusammenarbeit auch Herausforderungen mit sich bringen: Zunehmende Sprachenvielfalt, Interkulturalität und vielleicht Verständnisbarrieren bei oft hoher Arbeitsdichte oder wechselnder Personalbesetzung können auch zu schwierigen Situationen und Belastungen führen. Dies gilt insbesondere für Praxisanleitende z. B. in der Alten- oder Behindertenhilfe oder in vergleichbaren Bereichen. Denn Anleitungen sind sprachlich begleitet und wirken sich auf Motivation und Ausbildungserfolg aus. Bei interkultureller Zusammenarbeit erfolgreich zu kommunizieren bedeutet, dass auch die Praxisanleitung leichter gelingt, gute Früchte trägt und Freude macht.
Seminarziele
= Sie wissen, welche Faktoren die interkulturelle Zusammenarbeit beeinflussen
= Sie kennen kommunikative Gestaltungselemente im Gesamtrahmen der Praxisanleitung
= Sie wissen, welche kommunikativen Gestaltungselemente Sie gezielt für konkrete Anleite-Situationen einsetzen
Inhalt
= „Das kenne ich auch“: Auf Interkulturalität fokussierte Teilnehmervorstellung und Erfahrungsaustausch
= Ein spannender Zusammenhang: Gelingende (interkulturelle) Kommunikation und erfolgreiche Praxisanleitung
= Refresher: Grundlegende Kommunikationsmodelle und -aspekte
= "Stellschrauben": Faktoren für misslingende und gelingende (interkulturelle) Kommunikation
= „Andere Länder, andere Sitten“: Länder, Werte, Kulturen und Gepflogenheiten
= Nützliche Strategien: Kommunikation und Praxisanleitung interkulturell gestalten
Zielgruppe:
Praxisanleitende in der Pflege und Behindertenhilfe
Arbeitsform:
Dozenten-Input, Gruppenarbeit, Erfahrungsaustausch mit Diskussion, praktische und spielerische Übungen
Status:
Kursnr.: 241A35
Beginn: Do., 16.05.2024, 09:00 - 16:30 Uhr
Dauer: 2 Tage
Kursort: Schloss Liebenau
Gebühr: 210,00 € (inkl. MwSt.)
Die Fortbildung entspricht der Pflichtfortbildung für Anleitende im Umfang von 16 UE nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) § 4 Abs. 3 (Praxisanleitung) vom 2.10.2018.