Pflegeberatung gem. § 37 Abs. 3 SGB XI. Kundenorientiert und kompetent beraten und schulen
Alle Pflegebedürftigen haben einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung; dadurch sollen sie besser informiert und Angehörige entlastet werden. Ambulante Dienste können neben Beratungsgesprächen nach § 37 SGB XI im häuslichen Umfeld auch Kurse für pflegende Angehörige und individuelle häusliche Schulungen durchführen und mit den Pflegekassen abrechnen. Eine gute Pflegeberatung ist die Visitenkarte der Sozialstation und erhöht die Zufriedenheit aller Beteiligten im Versorgungsprozess.
Ziel dieses Kurses ist es, Ihre rechtlichen, kommunikativen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen.
Die Fortbildung qualifiziert Pflegefachkräfte für kompetente und kundenorientierte Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI und Schulungen im häuslichen Umfeld.
Der Kurs orientiert sich an gesetzlichen Empfehlungen zur Beratung nach § 37 Abs. 3 und berücksichtigt aktuelle rechtliche Änderungen.
Inhalt
= Gesetzliche Grundlagen (§ 37 Abs. 3 SGB XI, § 45 SGB XI, § 7a SGB XI)
= Grundlagen der Kommunikation in Beratung und Schulung
= Möglichkeiten der Kundenbindung und -gewinnung durch Beratungseinsätze
= Vernetzung von Pflegeangeboten in der Region
= Fallbeispiele konkreter Beratungen
Zielgruppe:
Mitarbeitende der Sozialstationen, die (zukünftig) Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen
Arbeitsform:
Impulsvortrag, Einzel- und Gruppenarbeit, Übungen
Status:
Kursnr.: 261434
Beginn: Do., 22.10.2026, 09:00 - 16:30 Uhr
Dauer: 1 Tag
Kursort: Schloss Liebenau
Gebühr: 160,00 € (inkl. MwSt.)