Waldbaden im Seniorenheim – wenn wir den Wald nicht mehr besuchen können, dann erleben wir den Wald im Haus
Wir holen den Wald ins Haus!
Der Wald spielt in unserem Leben eine große Bedeutung. Ganz besonders für naturverbundene Menschen, die sich viel im Wald aufgehalten haben und ihn lieben. Der Wald tut uns gut. Das wurde durch den japanischen Trend des Waldbadens intensiv wissenschaftlich erforscht und bestätigt.
Doch was ist, wenn wir gerne im Wald wären, ihn vermissen, es aber vielfältige Gründe gibt, die es uns nicht ermöglichen?
Dann versuchen wir ein wenig Waldgefühl nach Hause zu holen. Wir schaffen einen Erholungswald, den wir mit allen Sinnen erlebbar machen. Entspannung und Entschleunigung sind das Ziel. Auch den Wald im Haus können wir mit Einschränkungen fühlen, riechen, schmecken, sehen und hören. Wir senken den Alltagsstress und haben gute Laune. Wir öffnen eine Schatzkiste mit Möglichkeiten und Ideen, die Lust auf Waldbaden machen. Mit welcher Kraft uns der Wald im Haus auch verzaubert, werden wir an diesem Tag selbst erleben.
Inhalt
= Wald tut gut! Kraftort Wald
= Grünes Glück im Waldtreff
= Naturverbundenheit im Seniorenheim: Gestaltung einer Waldatmosphäre
= Die Sinne wecken: den Wald hören, riechen, fühlen und schmecken
= Entspannung – Wald SPA
= Der Wald in der Musik
= Im Wald der Märchen
= Ausflug in das Reich der Tiere
= Waldbaden an besonderen Tagen
= Die Natur, mein Baum und ich
= Die Sprache des Waldes – den Wald bestaunen
= Der Wald in Sagen, Weisheitsgeschichten, Gedichten und Märchen
= Mehr als Waldbaden: Themenorientiertes Gedächtnistraining
Zielgruppe:
Mitarbeitende der Altenhilfe, Tagespflege, Betreuungsassistenzen
Arbeitsform:
Theorieinput, PowerPoint, Beispiele in Theorie und viel Praxis, Erfahrungsaustausch
Status:
Kursnr.: 251321
Beginn: Di., 15.07.2025, 09:00 - 16:30 Uhr
Dauer: 1 Tag
Kursort: Schloss Liebenau
Gebühr: 140,00 € (inkl. MwSt.)
Diese Fortbildung entspricht der Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenzen im Umfang von 8 Unterrichtsstunden gemäß den Richtlinien nach § 53b SGB XI (Fassung 21. Okt. 2022).