Methodik und Didaktik in der Praxisanleitung – mehr als nur "graue Theorie"!
Der Widerspruch zwischen Idealvorstellungen in der Theorie und täglicher Praxis in der Realität ist zwar nicht aufzulösen. Dennoch sind theoretische Leitlinien in der Pädagogik und Praxisanleitung mehr als nur "graue Theorie".
Denn als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter erfährt man es immer wieder: Schüler und Schülerinnen sind unterschiedlich und lernen unterschiedlich. Dies in der Praxisanleitung zu berücksichtigen bedeutet mehr als ein Handeln "aus dem Bauch heraus".
Hier kommen Didaktik und Methodik ins Spiel: Theoriebasiertes Wissen plus eigene Erfahrungen im täglichen Tun können zusammenfließen und so die Praxisanleitung bereichern und erleichtern.
Dieses Seminar zielt darauf ab, die Methodenkompetenz von Praxisanleitenden zu vertiefen und praxisnahe Ansätze zu vermitteln, die direkt in der Arbeit mit Lernenden angewendet werden können.
Inhalt
= Arbeitsbeziehung gestalten mit der Methode "Pacen"
= Ergänzende Methoden zur primären Lernstandserfassung von Schülerinnen und Schülern
= Mit gehirngerechten Methoden die Informationsverarbeitung und Fachkompetenz von Schülern unterstützen
= Selbstlern-Motivation von Schülerinnen anregen mit Methoden des Fun-Learning
= Mit problemorientierten Methoden die Fach- und Personkompetenz der Lernenden fördern
Zielgruppe:
Praxisanleitende in der Pflege und Behindertenhilfe
Arbeitsform:
Dozenten-Input, Gruppenarbeit, Erfahrungsaustausch mit Diskussion, praktische und spielerische Übungen
Hinweis: Es werden vor allem Methoden behandelt, die ein gewisses Deutsch-Sprachverständnis voraussetzen. Interkulturelle Aspekte wie Sprachbarrieren können hier nicht mitbehandelt werden; einige Methoden lassen sich aber nach Anwendungserfahrung später auch selbstständig auf einen interkulturellen Kontext übertragen.
Status:
Kursnr.: 251223
Beginn: Mo., 02.06.2025, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer: 1 Tag
Kursort: Schloss Liebenau
Gebühr: 150,00 € (inkl. MwSt.)
Die Fortbildung entspricht der Pflichtfortbildung für Anleitende im Umfang von 8 UE nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) § 4 Abs. 3 (Praxisanleitung) vom 2.10.2018.