Seitlich streichen für weitere Aufgabenfelder <>
/ Kursdetails
Veranstaltung "Qualifizierung zur Beraterin / zum Berater für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" (Nr. 08) wurde aus dem Warenkorb entfernt.
zurück

Qualifizierung zur Beraterin / zum Berater für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V ist ein freiwilliges Beratungsangebot, das Menschen prozessorientiert Unterstützung anbietet und Möglichkeiten aufzeigt, um ihre letzte Lebensphase selbstbestimmt mitgestalten zu können. Dabei sind der individuelle Wille und die Autonomie des Menschen handlungsleitend. Mögliche Themen der Beratung sind medizinisch-pflegerische, psychosoziale und seelsorgliche Aspekte in der letzten Lebensphase. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe nach § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII können ihren Bewohnerinnen und Bewohnern und den jeweiligen An- und Zugehörigen bzw. den gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern diese Beratungen anbieten. Gemäß den bundesweit geltenden Rahmenvereinbarung nach § 132g SGB V werden diese Beratungsleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen finanziert. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe basiert auf dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) und lehnt sich an das internationale Konzept des „Advance Care Planing“ (ACP) an.
Die Teilnehmenden lernen die Beraterrolle in der Versorgungsplanung. Dabei orientieren sie sich an den individuellen Wünschen, Bedürfnissen und Ressourcen der Betroffenen, An- und Zugehörigen bzw. der gesetzlichen Betreuer. Sie führen das Gespräch strukturiert und empathisch. Sie bedenken die ethischen Implikationen und rechtlichen Rahmenbedingungen und machen auf mögliche palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Maßnahmen aufmerksam.

Inhalt
Beraterrolle im Kontext der Versorgungsplanung
= Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (Konzept, Ziele, Auftrag)
= Bedeutung für das persönliche Rollenverständnis (Verantwortung, Aufgaben, Bilder von Beratung, Wertorientierung)

Beratungsgespräche gestalten I
= Grundverständnis und Grundfähigkeiten der Beratung (Empathie, Perspektivwechsel, Neutralität)
= Gesprächsphasen
= Gesprächstechniken und Intervention (zuhören, fragen, verbalisieren)

Ethisch-rechtliche Kontextbedingungen in der Beratung mit thematisieren
= Möglichkeiten der Versorgungen
= Juristische Rahmen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
= Sensibilität in Fragen der Einwilligungsfähigkeit bei der Beratung
= Selbstreflexion bezüglich eigener Werthaltung zu Leben, Sterben und schwererer Erkrankung

Möglichkeiten der medizinisch-pflegerischen Begleitung aufzeigen
= Vorstellung über medizinisch-pflegerische Abläufe abfragen und informieren
= Ausmaß, Intensität, Grenzen medizinischer Interventionen erörtern
= Palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Maßnahmen erörtern

Beratungsgespräche gestalten II
= Barrierefreie Kommunikation
= Übungen mit Feedback
= Selbstreflexion zur Beratungskompetenz
= Eigenes Beratungsprofil wahrnehmen und stärken

Struktur
Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile. Sie umfasst im ersten Teil 48 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht sowie eine Praxisphase mit 12 Unterrichtseinheiten, bestehend aus zwei Beratungsprozessen mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen.

Teil 1
= Seminare: 24. - 26. März 2025, 12. - 14. Mai 2025
= Begleitete Beratungsgespräche durch einen Coach und eine Coachinggruppe. Durchführung im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli; Praxisreflexion am 30. Juni 2025, 14 - 17 Uhr

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung und einem entsprechenden Nachweis gegenüber der Krankenkasse sind die Beratenden berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V zu erbringen.

Teil 2
Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens sieben Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres alleinverantwortlich durchgeführt werden. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (Coachinggruppe).
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhält die Beraterin / der Berater ein Zertifikat.

Zielgruppe:
Pflegekräfte, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Heilpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Medizinerinnen und Mediziner, Pflege-, Gesundheits-, Erziehungs-, Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie vergleichbare Qualifikationen

Arbeitsform:
Impulsvorträge, Fachdiskussionen, Rollenspiele, szenische Übungen, Einzelaufträge, praxisbezogenes reflexives Arbeiten, Coaching, kollegiale Beratung

Status: Plätze frei

Kursnr.: 251608

Beginn: Mo., 24.03.2025, 09:00 - 16:30 Uhr

Dauer: 6 Tage

Kursort: Schloss Liebenau

Gebühr: 2100,00 € (inkl. MwSt.)

Statuslegende
Anmeldung möglich
fast ausgebucht
Anmeldung auf Warteliste
Keine Anmeldung möglich
Schloss Liebenau
Karte anzeigen
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren


Datum
24.03.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Schloss Liebenau
Datum
25.03.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Schloss Liebenau
Datum
26.03.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Schloss Liebenau
Datum
12.05.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Schloss Liebenau
Datum
13.05.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Schloss Liebenau
Datum
14.05.2025
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Schloss Liebenau
Datum
30.06.2025
Uhrzeit
14:00 - 17:00 Uhr
Ort
Schloss Liebenau